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BCLP: Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestellt Caspar Samuel von Eicke und Polwitz zum Notar

BCLP: Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestellt Caspar Samuel von Eicke und Polwitz zum Notar

Jul 26, 2024
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Die Anwaltskanzlei BCLP hat seit dem 25. Juli 2024 wieder einen Notar in ihrem Frankfurter Büro: Caspar Samuel von Eicke und Polwitz, der bereits seit 2017 als Rechtsanwalt im Bereich Real Estate bei BCLP ist und langjährige Erfahrung als ständiger Notarvertreter mitbringt, wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar bestellt und wird künftig neben seiner anwaltlichen Beratungstätigkeit als of Counsel auch das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen und Tätigkeiten anbieten.

„Wir freuen uns, dass unser langjähriger Kollege Caspar Samuel von Eicke und Polwitz wie erwartet zum Notar bestellt wurde. Seine ausgesprochen fundierte Expertise, sein Engagement nebst seinem immer auf den Mandanten angepassten Beratungsansatz und seine umfassende notarielle Erfahrung, auf die er bereits in der Vergangenheit mannigfach zurückgreifen konnte,  stellen sicher, dass unsere Mandanten auch weiterhin erstklassige notarielle Dienstleistungen in unserem Frankfurter Büro erhalten“, so Christian Lonquich, Leiter der Praxisgruppe Real Estate. Mit insgesamt sechs Notaren an den Standorten Berlin und Frankfurt ist BCLP für die Zukunft damit hervorragend aufgestellt.

Caspar Samuel von Eicke und Polwitz ist seit zehn Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und berät nationale und internationale Mandanten, darunter öffentliche Auftraggeber, institutionelle Investoren und Family Offices, in allen wesentlichen Bereichen des Gesellschafts- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner immobilienrechtlichen Tätigkeit sind der An- und Verkauf von Immobilien im Rahmen von Share und Asset Deals, aber auch gewerbliche Mietverträge und andere immobilienbezogene Transaktionen. Im Bereich Gesellschaftsrecht berät Caspar Samuel von Eicke und Polwitz unter anderem im Zusammenhang mit privaten Unternehmenskäufen und Unternehmenszusammenschlüssen (Private M&A), Joint Ventures sowie Private Equity-Transaktionen und gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen.

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